Ob du für dein Fatbike einen Führerschein, ein Kennzeichen oder eine Versicherung brauchst, hängt in Deutschland von einer Sache ab: ob es ein Pedelec ist. Bleibt es innerhalb der Pedelec-Grenzen, gilt es als ganz normales Fahrrad.
Willst du direkt sehen, welche Modelle es gibt, schau in unsere Fatbike-Kollektion. Unten liest du, wann ein Fatbike als Fahrrad zählt und wann strengere Regeln greifen.
Wann gilt ein Fatbike als Fahrrad?
Ein Fatbike mit Tretunterstützung bis 25 km/h und einem Motor bis 250 Watt gilt in Deutschland als Pedelec, und damit rechtlich als Fahrrad. Du brauchst keinen Führerschein, kein Kennzeichen und keine Versicherung. Es gibt keine Helmpflicht, auch wenn ein Helm zu empfehlen ist. Du fährst auf dem Radweg wie mit jedem anderen Rad. Eine Schiebehilfe, die dich ohne Treten bis 6 km/h schiebt, ist erlaubt.
Wann gelten strengere Regeln?
Anders wird es, sobald ein Modell mehr kann. Hat es einen Gasgriff, der ohne Treten über 6 km/h hinaus beschleunigt, oder unterstützt der Motor über 25 km/h, gilt es nicht mehr als Fahrrad. Dann kommen Kennzeichen, Versicherung und teils eine Fahrerlaubnis ins Spiel. Ein S-Pedelec mit Unterstützung bis 45 km/h zählt als Kleinkraftrad: dafür brauchst du ein Versicherungskennzeichen, eine Fahrerlaubnis ab Klasse AM und einen Helm, und der Radweg ist meist tabu.
Im Zweifel entscheidet die Technik deines Modells, nicht der Name. Achte beim Kauf auf die Motorleistung und die Grenze bei 25 km/h. Mehr dazu liest du in unserer Erklärung was ist ein Pedelec und was ist ein Fatbike.
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